Gesetze / Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XIV§ 123 Bundesstelle für Soziale Entschädigung
Stand: 01.01.2024
Unter der Bezeichnung „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“ führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufgaben nach § 124 aus. Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 123 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 408)
BGBl. 2023 I Nr. 408
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